Der Energieausweis, der für Neubauten schon ab 2002 verpflichtend war, wurde mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 schrittweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Heute besteht eine Ausweispflicht für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf. Darüber hinaus müssen in öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 qm Energieausweise gut sichtbar angebracht werden.

Mit dieser Regelung hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ umgesetzt, deren Hauptelement die Einführung von Energieausweisen ist.

Es gibt zwie Arten von Energieausweisen

Energieausweis

 

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Grundlage

Bei dem Bedarfsausweis werden die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde gelegt. Durch den rechnerischen Nachweis wird der durchschnittliche Gebäudespezifische Bedarf ermittelt

Grundlage sind die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Der Durchschnittswert bildet nach einer Witterungsbereinigung und Umrechnung auf den qm-Verbrauch den Energiebedarf bzw. unter Berücksichtigung der eingesetzten Energieart den Primärenergiebedarf.

Zulässigkeit

Für alle Gebäude zulässig.

Nicht zulässig für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, dessen Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 erteilt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen  (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen). Nicht möglich bei Neubaumaßnahmen.

Anmerkung

 

Bewertung hängt auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Gültigkeit

10 Jahre

10 Jahre

Das Architekturbüro Christel Nohl erstellt beide Arten von Energieausweis; sowohl für den Wohnungsbau wie auch für den Nichtwohnungsbau.