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Der Energieausweis, der für Neubauten schon ab 2002 verpflichtend war, wurde mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 schrittweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Heute besteht eine Ausweispflicht für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf. Darüber hinaus müssen in öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 qm Energieausweise gut sichtbar angebracht werden. Mit dieser Regelung hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ umgesetzt, deren Hauptelement die Einführung von Energieausweisen ist. |
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Es gibt zwie Arten von Energieausweisen |
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Das Architekturbüro Christel Nohl erstellt beide Arten von Energieausweis; sowohl für den Wohnungsbau wie auch für den Nichtwohnungsbau. |